KfW-Förderung 2026: Bis zu 70% Zuschuss für Ihre Sanierung
Die Förderlandschaft für energetische Sanierung in Deutschland ist komplex — aber auch extrem lukrativ. Mit der richtigen Kombination aus KfW, BAFA und steuerlicher Absetzung können Sie bis zu 70% Ihrer Sanierungskosten fördern lassen. Wir zeigen alle Programme und wie Sie sie beantragen.
Überblick: Die wichtigsten Förderprogramme 2026
| Programm | Zuschuss | Für |
|---|---|---|
| KfW 458 (Heizungstausch) | 30% Basis + 20% Geschwindigkeitsbonus + 30% Einkommensbonus + 5% Effizienzbonus (max. 70%) | Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme etc. |
| BAFA (Einzelmaßnahmen) | 15% Basis + 5% iSFP-Bonus | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung |
| §35c EStG (Steuerbonus) | 20% über 3 Jahre absetzbar | Alle energetischen Maßnahmen am Eigenheim |
KfW 458: Heizungstausch-Förderung im Detail
Das KfW-Programm 458 ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch. Es fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen in Bestandsgebäuden:
- Grundförderung (30%): Für jede förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme)
- Geschwindigkeitsbonus (20%): Wenn Sie Ihre funktionierende Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung vor 2028 austauschen
- Einkommensbonus (30%): Bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro/Jahr
- Effizienzbonus (5%): Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser als Quelle
Maximal 70% Zuschuss auf förderfähige Kosten bis 30.000 Euro (Einfamilienhaus). Das ergibt bis zu 21.000 Euro Zuschuss.
BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Für Dämmung, Fenster und Lüftungsanlagen gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)einen BAFA-Zuschuss:
- 15% Grundförderung auf alle förderfähigen Kosten
- + 5% iSFP-Bonus wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wird
- Förderfähige Kosten: Bis 30.000 Euro pro Wohneinheit (mit iSFP: 60.000 Euro)
§35c EStG: Steuerbonus als Alternative
Wer keine BAFA-/KfW-Förderung in Anspruch nimmt, kann energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen: 20% der Kosten über 3 Jahre (7% + 7% + 6%), maximal 40.000 Euro pro Objekt. Das lohnt sich besonders für Eigennutzer mit höherem Steuersatz.
Schritt-für-Schritt: Förderung beantragen
- Schritt 1: Bestandsaufnahme und Maßnahmenplanung (z.B. mit Energura oder einem Energieberater)
- Schritt 2: Energieberater aus der dena-Expertenliste beauftragen (für iSFP-Bonus und Baubegleitung)
- Schritt 3: Förderantrag stellen — vor Beauftragung der Handwerker!
- Schritt 4: Zuwendungsbescheid abwarten
- Schritt 5: Maßnahme durchführen und Nachweise einreichen
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer vorher einen Handwerker beauftragt, verliert den Anspruch auf Förderung.
Können Förderprogramme kombiniert werden?
Grundsätzlich können KfW und BAFA nicht für die gleiche Maßnahme kombiniert werden. Aber: Verschiedene Maßnahmen am gleichen Gebäude können über unterschiedliche Programme gefördert werden (z.B. Heizungstausch über KfW 458 + Fassadendämmung über BAFA).
Der §35c-Steuerbonus ist eine Alternative zu KfW/BAFA — Sie müssen sich entscheiden.
Tipp: Vorab-Einschätzung nutzen
Bevor Sie Fördermittel beantragen, sollten Sie wissen, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude lohnen. Mit einer Vorab-Einschätzung von Energura sehen Sie in wenigen Minuten, welche Förderungen für Ihre geplanten Maßnahmen in Frage kommen — mit konkreten Beträgen.
Ihre kostenlose Vorab-Einschätzung
Erfahren Sie in 2 Minuten, welche Sanierungsmaßnahmen sich für Ihr Gebäude lohnen — mit Kostenrechnung und Fördermittel-Übersicht.
Kostenlos testen