GEG 2024: Was die Sanierungspflicht für Hausbesitzer bedeutet
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 hat die Anforderungen an Bestandsgebäude verschärft. Für Hausbesitzer bedeutet das: Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen und beim Eigentümerwechsel gelten verbindliche energetische Mindeststandards. Wir erklären, was Sie wissen müssen.
Was regelt das GEG 2024?
Das GEG fasst die früheren Regelwerke (EnEV, EEWärmeG, EnEG) zusammen und definiert energetische Mindestanforderungen für Gebäude. Seit 2024 gelten verschärfte Regeln, die vor allem den Heizungstausch und die energetische Sanierung betreffen.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
- Heizungstausch-Pflicht: Neue Heizungen müssen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen je nach Gemeindegröße.
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem 01.02.2002 gekauft hat, muss die oberste Geschossdecke (oder das Dach) dämmen — Mindestwert U ≤ 0,24 W/(m²K).
- Heizungsrohrdämmung: Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
- Energieausweis: Beim Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht.
U-Wert-Anforderungen nach GEG Anlage 7
Bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle müssen folgende Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden:
| Bauteil | U-Wert-Anforderung |
|---|---|
| Außenwand | 0,24 W/(m²K) |
| Dach / oberste Geschossdecke | 0,24 W/(m²K) |
| Fenster | 1,30 W/(m²K) |
| Kellerdecke | 0,30 W/(m²K) |
Diese Werte gelten, sobald mehr als 10% der Bauteilfläche erneuert werden. Bei kleineren Reparaturen greift die Pflicht nicht.
Fristen und Übergangsregelungen
Für den Heizungstausch gelten gestaffelte Fristen. In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern griff die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien ab Mitte 2026. Kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden — die Pflicht greift erst beim Austausch.
Was droht bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen das GEG können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. In der Praxis sind Kontrollen bislang selten, aber beim Verkauf oder bei der Beantragung von Fördermitteln werden die Nachweise geprüft.
So bereiten Sie sich vor
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes. Welchen energetischen Zustand hat Ihr Haus? Welche Maßnahmen stehen an? Eine Vorab-Einschätzung hilft Ihnen, die wirtschaftlichsten Maßnahmen zu identifizieren — bevor Sie den Energieberater rufen.
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