Energieausweis 2026: Pflicht, Unterschied Verbrauch vs. Bedarf
Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ist der Energieausweis Pflicht. Aber welcher? Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Wir erklären die Unterschiede, Kosten und wann welcher Ausweis sinnvoll ist.
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre | Technische Berechnung des Energiebedarfs (unabhängig vom Nutzerverhalten) |
| Kosten | 50 - 100 € | 300 - 500 € |
| Aussagekraft | Abhängig vom Nutzerverhalten — kann stark schwanken | Objektive Bewertung des Gebäudes |
| Sanierungsempfehlungen | Nur allgemein | Gebäudespezifische Empfehlungen |
| Erstellung durch | Online-Anbieter oder Schornsteinfeger | Zertifizierter Energieberater (Vor-Ort-Begehung empfohlen) |
Wann ist welcher Ausweis Pflicht?
Verbrauchsausweis ausreichend:
- Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
- Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde
- Wohngebäude, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen (z.B. durch nachträgliche Sanierung)
Bedarfsausweis erforderlich:
- Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden
- Neubauten (hier ohnehin Standard)
In der Praxis: Für viele ältere Einfamilienhäuser (vor 1977) ist der Bedarfsausweis Pflicht. Das ist auch sinnvoll, weil er eine deutlich bessere Grundlage für Sanierungsentscheidungen bietet.
Effizienzklassen im Energieausweis
| Klasse | Endenergiebedarf | Gebäudetyp |
|---|---|---|
| A+ | < 30 kWh/(m²a) | Passivhaus |
| A | 30 - 50 | KfW-Effizienzhaus 40 |
| B | 50 - 75 | Neubau nach GEG |
| C | 75 - 100 | Gut sanierter Altbau |
| D | 100 - 130 | Teilsanierter Altbau |
| E | 130 - 160 | Älterer Altbau, einzelne Maßnahmen |
| F | 160 - 200 | Unsanierter Altbau (1960-1980) |
| G | 200 - 250 | Unsanierter Altbau (vor 1960) |
| H | > 250 | Denkmal / stark sanierungsbedürftig |
Bußgelder bei fehlendem Energieausweis
Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Vorab-Einschätzung als Ergänzung
Der Energieausweis zeigt Ihnen den Ist-Zustand. Aber was konkret tun? Eine Vorab-Einschätzung von Energura geht einen Schritt weiter: Sie zeigt Ihnen konkrete Maßnahmen mit Kosten, Einsparungen und Förderungen — als Grundlage für das Gespräch mit dem Energieberater.
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